Mit Einreichung eines Serienkonzepts erklären sich die Teilnehmer*innen mit folgenden Bedingungen einverstanden:
Veranstalter
Der Wettbewerb #PerspectiveMatters wird von der UFA GmbH (nachfolgend „UFA“) veranstaltet. Das vollständige Impressum der UFA findet sich hier: www.ufa.de/impressum
Wettbewerb
Jede*r Teilnehmer*in, die*der bis zum 11.05.2025 ein Serienkonzept im PDF-Format unter der E-Mail-Adresse diversity.wettbewerb@ufa.de einreicht und deren*dessen Einreichung zudem die nachfolgenden Kriterien erfüllt, nimmt am Wettbewerb teil.
Einreichkriterien
Die beste Einreichung und damit die*der Gewinner*in des Wettbewerbs wird von einer Jury aus Mitgliedern der Firmen der UFA-Gruppe in Zusammenarbeit mit externen Vertretern*Vertreterinnen der Filmbranche bis spätestens Ende Juli ausgewählt und mit einem Preisgeld von 3.000,- Euro und der Option auf eine Stoffentwicklung mit dem Ziel einer seriellen Verfilmung honoriert. Die Jury trifft ihre Entscheidung nach ausgiebiger Diskussion durch Abstimmung und Mehrheitsentscheid. Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist nicht anfechtbar.
Der*Die Gewinner*in wird per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der*die Gewinner*in nach zweifacher Aufforderung von UFA nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, kann der Gewinn auf eine*n andere*n Teilnehmer*in übertragen werden. Der Anspruch auf Auszahlung des Preisgelds entfällt.
Die Auszahlung des Preisgeldes ist ausschließlich per Überweisung auf ein Girokonto des Wohnsitzlandes möglich. Es besteht kein Anspruch auf eine anderweitige Auszahlung des Preisgelds. Eine Übertragung des Preisgelds auf Dritte ist nicht möglich.
Der*Die Gewinner*in ist mit der Veröffentlichung seines*ihres Vor- und Nachnamens und, nach Absprache, eines oder mehrerer Fotos im Rahmen von Presseverlautbarungen und Kommunikationsmaßnahmen zum Wettbewerb in den von der UFA und den externen Jurymitgliedern genutzten Werbemedien / Social-Media-Kanälen einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners*der Gewinnerin auf der Website der UFA (www.ufa.de) und ihren Social-Media-Plattformen mit ein.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und das 50. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein*e Teilnehmer*in in seiner*ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters*einer gesetzlichen Vertreterin.
Bei unwahren Personenangaben kann der*die Teilnehmer*in von dem Wettbewerb ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der*die Teilnehmer*in verantwortlich.
UFA hat das Recht, Teilnehmer*innen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn diese schuldhaft gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder wenn UFA Tatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen, dass durch den*die Teilnehmer*in oder Dritte in unlauterer Weise versucht wird, Einfluss auf den Wettbewerb zu nehmen. Dies gilt besonders bei Störung, Bedrohung und Belästigung von Mitarbeitenden, Jury oder anderen Teilnehmer*innen. Mitarbeitende der UFA und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
UFA behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen die Teilnahmefrist zu verkürzen oder zu verlängern oder den Wettbewerb zu beenden. Dies gilt insbesondere für Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern würden.
Rechte
Der*Die Teilnehmer*in garantiert, dass ihr*ihm die Rechte an dem eingereichten Konzept uneingeschränkt zustehen und er*sie berechtigt ist, über diese uneingeschränkt zu verfügen, sowie er*sie bisher keine etwaigen Rechteeinräumungen an UFA entgegenstehende Verfügung getroffen hat und dass das eingereichte Konzept nicht, auch nicht in Teilen, geschützten Werken Dritter entnommen ist. Der*Die Gewinner*in räumt UFA mit Entgegennahme des Gewinns ein sog. „First-Look“-Recht für den Erwerb der exklusiven Rechte an dem Serienkonzept ein.
Der*Die Gewinner*in ist nicht berechtigt, das Serienkonzept einem Dritten zeitgleich oder zu einem früheren Zeitpunkt anzubieten. Für den Fall, dass sich Gewinner*in und UFA innerhalb von 10 Wochen nach Abgabe des Angebots von UFA über den Erwerb der exklusiven Rechte nicht einigen, ist Gewinner*in berechtigt, die Rechte nach Ablauf dieser Frist Dritten anzubieten, jedoch nur zu für Gewinner*in günstigeren Konditionen, verglichen mit denen des letzten Verhandlungsstands zwischen Gewinner*in und UFA.
Darüber hinaus erhält UFA bei Vorliegen eines Drittangebots von dem*der Gewinner*in ein sog. „Last Matching“-Recht, das UFA innerhalb von 3 Kalenderwochen ab Kenntniserlangung des Drittangebotes in Höhe des Drittangebots von UFA an den*die Gewinner*in „matchen“ kann. Nimmt UFA das entsprechende Angebot von dem*der Gewinner*in nicht innerhalb der vorstehenden Frist schriftlich (E-Mail genügt) an, so ist der*die Gewinner*in frei, mit dem Dritten einen Vertrag über den Rechteerwerb abzuschließen.
Im Falle von Produktionen/ Entwicklungen einer Firma der UFA-Gruppe, die zufällige Ähnlichkeiten mit eingereichten Serienkonzepten aufweisen, ist die Geltendmachung etwaiger Ansprüche durch den*die Teilnehmer*in ausgeschlossen.
Haftung
UFA übernimmt eine Haftung nur für solche Schäden, die von UFA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Wird eine Kardinalspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ferner für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Datenschutz
Für die Durchführung des Wettbewerbs ist die Übermittlung Deiner personenbezogenen Daten an sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die UFA GmbH erforderlich. Andernfalls kann an dem Wettbewerb nicht teilgenommen werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke dieses Wettbewerbs verarbeitet und an die Jury weitergegeben.
Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.