AGB für Zuschauer:innen

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Ticketkäufe bei UFA SHOW & FACTUAL GmbH („UFA“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Soweit in Einzelfällen, andere Geschäftsbedingungen des Veranstalters oder Senders gelten, weist UFA ausdrücklich darauf hin. Ggfs. gehen die Bedingungen des Veranstalters bzw. des Senders diesen AGB vor.

2. Bild-/Tonaufnahmen – Rechteübertragung

2.1. Dem/Der Zuschauer:in ist bewusst, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird und anschließend um-fassend verwertet wird. Die nachfolgende Rechteübertragung ist deshalb zwingende Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung.

2.2. Mit Erwerb, spätestens mit Nutzung des Tickets berechtigt der/die Zuschauer:in UFA unwiderruflich, anlässlich der Aufzeichnung der Fernsehsendung außerhalb und innerhalb der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von dem/der Zuschauer:in anzufertigen und/oder anfertigen zu lassen. Der/Die Zuschauer:in räumt UFA ferner unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte, umfassende, sowie unwiderrufliche Recht ein, diese Aufnahmen ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig (1) im Fernsehen, Internet und Hörfunk, unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode (einschließlich Livestreaming), der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender und der Ent- bzw. Unentgeltlichkeit gegenüber dem Verbraucher zu senden und zu verbreiten, (2) Nutzern zum individuellen Abruf mittels beliebiger Endgeräte (z. B. Fernseher, Computer, mobiles Endgerät) und beliebiger Übertragungswege („on demand“) zur Verfügung zu stellen, einschließlich auf Social Media Kanälen, (3) das Recht zur Wiedergabe oder Zugänglichmachung innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe (sog. „Closed Circuit“ wie z. B. in Krankenhäusern, Flugzeugen, Hotels, Fahrzeugen, Schulen); (4) zur außerrundfunkmäßigen, audiovisuellen Verwertung auf Bild /Ton /Datenträgern zu verbreiten, (5) zur Bewerbung und Ankündigung der Produktion in sämtlichen Medien und Druckerzeugnissen jeder Art zu nutzen, (6) für Public-Relation-Zwecke, auf Messen, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich aufzuführen, (7) unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten, (8) zu archivieren, (9) in Datenbanken, insbesondere ins Internet, einzuspeisen, (10) für NFT- oder blockchainbasierte Technologien, interaktive Nutzungsformen und Telekommunikationsdienste zu nutzen und (11) im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten zu verwenden. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung des/der Zuschauer:in zur Nutzung und Verwertung der Fernsehsendung auf Dritte übertragbar. Diese Dritten dürfen die Rechte ihrerseits auf andere übertragen und anderen einräumen. Die berechtigen Interessen des/der Zuschauer:in bleiben gewahrt. Unberührt von dieser Klausel bleiben Fälle der individuellen Unzumutbarkeit gegenüber dem/der Zuschauer:in.

2.3. Sofern der/die Zuschauer:in Tickets für Dritte erwirbt, verpflichtet er/sie sich, die Rechte von diesen Dritten im Umfang von Ziffer 2.2 einzuholen und räumt diese im Zeitpunkt des Erwerbs UFA ein.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1. Die Ticketpreise setzen sich zusammen aus dem Eintrittspreis sowie einer Buchungs- bzw. Systemgebühr. Die jeweilige Höhe ist auf der Webseite bzw. in dem Buchungsschreiben ausgewiesen.

3.2. In der Regel sind Zahlungen per Überweisung (Vorkasse) an UFA und verschiedene andere Zahlungsmodalitäten (z. B. Paypal, Lastschrift) über externe Bezahldienstleister möglich. UFA haftet nicht für Leistungen der Bezahldienstleister. UFA ist jederzeit berechtigt, die Auswahl der Zahlungsmodalitäten bei einzelnen Verkäufen, Produktionen oder insgesamt zu beschränken.

3.3. Erfolgt die Zahlung des Ticketpreises nicht innerhalb der in dem Buchungsschreiben genannten Frist, ist UFA zur Stornierung der Buchung berechtigt.

4. Rücktritt, Widerruf und Stornierung

4.1. Bestätigt der/die Zuschauer:in bei Freikarten den im Rahmen des Buchungsschreibens übermittelten Bestätigungslink nicht innerhalb der in dem Buchungsschreiben genannten Frist, ist UFA zur Stornierung der Buchung berechtigt.

4.2. Dem/Der Zuschauer:in steht grundsätzlich kein Rücktritts-, Widerrufs- und Stornierungsrecht zu. Bei dem Verkauf von Tickets für Veranstaltungen steht dem/der Zuschauer:in insbesondere kein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge zu (§ 312 g Abs. 2 S. 1 Ziff. 9 BGB).

4.3. Soweit der/die Zuschauer:in an einer Veranstaltung nicht oder nur mit einer geringeren Personenzahl teilnehmen kann, wird er/sie UFA dies mitteilen. Ohne entsprechende Mitteilung könnte UFA ein Schaden entstehen.

5. Weiterverkauf und Weitergabe von Tickets

Tickets dürfen nicht weiterveräußert werden. Das Verbot gilt auch für Verkäufe auf dem sogenannten Ticketzweitmarkt, z. B. Ticketbörsen und Online-Marktplätzen. Diese Anbieter sind keine Kooperationspartner von UFA. UFA behält sich das Recht vor, den Einlass auf Basis von weiterveräußerten Tickets zu verweigern. Gleiches gilt, wenn Tickets nicht veräußert, aber auf Dritte übertragen wurden, die nicht im Rahmen des Ticketerwerbs benannt wurden.

6. Minderjährige Zuschauer:innen

6.1. Eine Teilnahme ist in der Regel ab 14 Jahren möglich. Genaue Angaben zum Mindestalter finden sich auf der Webseite.

6.2. Je nach Alter der minderjährigen Zuschauer:innen gelten folgende Beschränkungen und sind folgende Erklärungen der gesetzlichen Vertreter:innen der minderjährigen Person vorzulegen:

a. Minderjährige Zuschauer:innen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren dürfen an der Veranstaltung nur teilnehmen, wenn die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen zur Teilnahme der minderjährigen Person und Geltung der AGB vorliegt. Dies gilt auch, wenn die gesetzlichen Vertreter:innen die minderjährige Person begleiten.

b. Minderjährige im Alter zwischen 14 und 15 Jahren erhalten zusätzlich nur in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder mit einer anderen volljährigen Begleitperson Einlass. Ist die Begleitperson nicht der/die gesetzliche Vertreter:in, ist eine entsprechende, unterschriebene Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter:innen vorzulegen.

c. Minderjährige im Alter zwischen 16 und 17 Jahren dürfen ohne volljährige Begleitperson an der Veranstaltung nur teilnehmen, wenn eine entsprechende, unterschriebene Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter:innen vorliegt.

Die entsprechenden zu unterzeichnenden Erklärungen finden sich auf der letzten Seite dieses Downloads. Ohne Vorlage der je nach Alter erforderlichen Erklärungen erfolgt kein Einlass.

7. Gültigkeit / Richtigkeit der Tickets

7.1. Tickets bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketpreises Eigentum der UFA. Werden die Tickets von dem/der Zuschauer:in selbst ausgedruckt, werden diese erst mit vollständiger Zahlung gültig.

7.2. Der/die Zuschauer:in ist verpflichtet, die Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit der Veranstaltungsdaten und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Unrichtigkeiten hat er/sie UFA ggf. anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin kann eine Bearbeitung der Rüge aufgrund der Terminbindung nicht gewährleistet werden.

7.3. Beim Verlassen des Aufzeichnungsortes verlieren die Tickets ihre Gültigkeit.

8. Zutritt und Verhalten vor Ort

8.1. UFA ist berechtigt, dem/der Zuschauer:in den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren, wenn dieser/diese nicht die für die Veranstaltung relevanten Vorgaben, auf die er/sie zuvor hingewiesen wurde, einhält (z. B. Mindestalter). Gleiches gilt bei einem Verstoß des/der Zuschauer:in gegen diese AGB (z. B. Weiterveräußerungsverbot) oder einer Umgehung dieser AGB (z. B. Buchung unter verschiedenen Nutzerprofilen).

8.2. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten.

8.3. Der/die Zuschauer:in darf während der Veranstaltung – auch per Mobiltelefon etc. – keine Bild- und/ oder Tonaufnahmen anfertigen und/oder diese verbreiten. Es ist insbesondere untersagt, diese über Social Media Dritten zugänglich zu machen. Bei Nichtbeachtung kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

8.4. Taschen, Jacken, Mobiltelefone und Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art dürfen nicht mit in den Veranstaltungsraum genommen werden.

8.5. In den Veranstaltungsräumen ist das Rauchen und das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art verboten.

8.6. Bei einigen Veranstaltungen werden stroboskopartige und pulsierende Lichteffekte eingesetzt. Diese können bei manchen Personen zu epileptischen Anfällen oder Bewusstseinsstörungen führen. Zudem kann der Geräuschpegel der Veranstaltung 80 Dezibel überschreiten.

8.7. Informationen für die aktuelle Veranstaltung finden sich auf der Webseite, dem Buchungsschreiben oder können unter ticketing@ufa.de erfragt werden.

8.8. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und/oder den Anweisungen des Personals kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

9. Verschwiegenheit

Der/die Zuschauer:in verpflichtet sich, über alle ihm/ihr im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere über Inhalt, Verlauf, mitwirkende Personen, etwaige Gewinne und seine/ihre persönliche Mitwirkung vor Ausstrahlung der Fernsehsendung absolutes Stillschweigen zu bewahren.

10. Haftung

10.1. Mit Sichtbehinderungen muss gerechnet werden. Dies berechtigt nicht zur Minderung oder zum Erlass des Ticketpreises. Gleiches gilt bei Änderung des Programms oder mitwirkender Personen, soweit dies für den/die Zuschauer:in zumutbar ist. (Freikarten werden auch bei Unzumutbarkeit nicht umgetauscht.)

10.2. UFA haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Schadensverursachung, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und der Übernahme einer Garantie.

10.3. Darüber hinaus haftet UFA bei der Verletzung von Kardinalpflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhalt der/die Zuschauer:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von UFA auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4. Eine darüberhinausgehende Haftung von UFA besteht nicht.

10.5. Soweit die Haftung vorstehend beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zu Gunsten von UFAs Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf:innen.

11. Absage oder Verschiebung der Produktion

11.1. Wird die Veranstaltung abgesagt oder verschoben, erstattet UFA den Ticketpreis für bei UFA erworbene Tickets. Gebühren für erbrachte Verwaltungsleistungen (Buchungs- /Systemgebühren) werden nicht erstattet. Wird die Veranstaltung verschoben, ist UFA berechtigt, an Stelle der Erstattung Tickets für Alternativtermine anzubieten, es sei denn, eine Teilnahme an dem Alternativtermin ist für den/die Zuschauer:in nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar. Gleiches gilt, wenn der ursprünglich gebuchte Platz nicht verfügbar ist.

11.2. Die Erstattung des Ticketpreises erfolgt ggf. in der Regel innerhalb von acht Wochen nachdem UFA Kenntnis von dem Erstattungsersuchen des/der Zuschauer:in und den für die Erstattung erforderlichen Informationen (z. B. Kontodaten) hat. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.3. Tickets, die nicht direkt bei UFA erworben wurden, werden über die jeweilige Kartenvorverkaufsstelle rückabgewickelt.

12. Höhere Gewalt

Ist eine Partei oder ein von einer Partei berechtigterweise eingesetzter Dritter in Folge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert oder wird die Erfüllung in Folge höherer Gewalt wirtschaftlich oder in sonstiger Art unzumutbar, werden die vertraglichen Pflichten beider Parteien für die Dauer der höheren Gewalt zunächst ausgesetzt. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und trotz Beachtung zumutbarer Sorgfalt von keiner Partei abwendbares oder recht-zeitig abwendbares Ereignis, wie z. B. Naturkatastrophen, Sturm, Feuer, (Bürger-)Krieg, Aufruhr, terroristische Handlungen, Streik, Aussperrung, Stromausfall, Epidemie, Pandemie, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit), gesetzliche Bestimmungen. Die Parteien werden sich bemühen, ihre vertraglichen Verpflichtungen in diesen Fällen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Schlagen diese Bemühungen fehl und dauert die höhere Gewalt länger als 45 Tage an, ist jede Partei nach Ablauf der vorstehenden Frist berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (Textform gem. § 126b BGB ausreichend). Kündigung und Rücktritt nach dieser Ziffer sind auch bereits vor Ablauf der vorstehenden Frist zulässig, wenn weit überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Voraussetzungen der Kündigung bei Ablauf der Frist vorliegen werden. Gegenseitige Schadenersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz wurden dem/der Zuschauer:in zur Verfügung gestellt. Sie sind zusätzlich unter https://www.ufa.de/datenschutzerklaerung/datenschutzhinweis-casting-und-ticketing abrufbar. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. Der/die buchende Zuschauer:in ist verpflichtet, anderen Begleitpersonen, die ebenfalls die Produktion besuchen werden, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen der UFA zu verschaffen.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des/der Zuschauer:in sind ausgeschlossen, es sei denn, die zugrundeliegenden Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt seit dem 15.02.2016 unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Unsere E-Mailadresse lautet: ticketing@ufa.de. UFA ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem gültig. Die Parteien vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am ehesten entspricht. Das gleiche gilt im Fall einer Vertragslücke.